Betriebliche Altersversorgung und die verschiedenen Möglichkeiten
Seit vielen Jahren fördert der Staat die Einbringung von Versorgungslohn in die unterschiedlichsten Durchführungswege. Der Hauptvorteil hierbei ist, dass bis zu gewissen Höchstbeträgen diese Einzahlungen nicht mit Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden und somit einen deutlich höheren Wirkungsgrad erreichen.
Konkret können Sie besser z.B. 100 Euro monatlich in eine Direktversicherung einzahlen, wofür Sie netto lediglich ca. 50 Euro aufwenden müssen.
Darüber hinaus gibt es noch die Pensionszusage, die Unterstützungskasse oder die Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung für Kapitalgesellschaften. Jede für Sich richtet sich an unterschiedliche Bedürfnisse und Sie haben einen Rechtsanspruch, diese Möglichkeiten zu nutzen! Ab dem Jahr 2019 besteht sogar eine Verpflichtung auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% des Sparbeitrages, welcher auch ab dem Jahr 2022 auf bestehende Zusagen angewendet werden muss.
Zum 1. Januar 2018 hat sich die steuerliche Förderung von 4 Prozent auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhöht.
Seit dem Jahr 2020 ist für bestehende Verträge und Neuversorgungen sogar ein 15% iger Zuschuss vom Arbeitgeber eingeführt worden. Dieser ist hier beispielhaft von einem möglichern Versicherer in einem einfachen Film der Canada Life enthalten.
Sprechen Sie uns auf Ihre Möglichkeiten an!