Riester-Rente
Diese Rente wurde eingeführt, um die immer stärkere Besteuerung der gesetzlichen Altersrente und dem sinkenden Rentenniveau entgegen zu wirken. Die staaltliche Förderung erfolgt durch Zulagen und/oder die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
Die wesentlichen Förderungen sind eine Grundzulage (175€ für 2019) und eine Kinderzulage je Kind, für das Sie Kindergeld beziehen (185€ für bis zum 31.12.2007 geborene, danach geborene 300€) je nach Geburtsjahr.
Diese Rente ist auch häufiger in der Kritik, aber sehen Sie selbst hier in einem sehr unterhaltsamen und informativen Video von Stephan Peters und bilden Sie sich ihre eigene Meinung!
Alle weiteren Informationen rund um das Thema Riester erläutern wir Ihnen daher ebenfalls gerne persönlich!
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die jährliche Überprüfung der erhaltenen Zulagen, welche durch den Dauerzulagenantrag beantragt wird. Ab dem Zugang der Bescheinigung § 92, welche die gezahlten Jahresbeiträge sowie die jährlichen Zulagen enthält, verbleiben nur zwölf Monate für einen möglichen Einspruch!
Im Optimalfall erhalten Sie ca. 500-754 Euro jährliche Zulage in ihren Vertrag gutgeschrieben für einen Mindesteigenaufwand von nur jährlich 60 Euro!
Lassen Sie sich Ihre individuellen Zulagemöglichkeiten von uns berechnen.