Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament

Ist Ihnen bewusst, dass Sie im schlimmsten Falle komplett fremdbestimmt sind, wenn Sie keine Patientenverfügung oder kein Testament gemacht haben? Viele gehen hierbei irrtümlich davon aus, dass Sie im Notfall für Ihren Ehepartner die ärztliche Behandlung bestimmen können!

Warum benötigt mein Ehepartner oder Sie als Erziehungsberechtigter eigentlich eine Vollmacht?

Über die „Deutsche Vorsorgedatenbank“ können sie sich und Ihre Familie rechtssicher begleiten lassen inkl. Updateservice! Über den link sind verschiedene kurze Videos, weitere Erläuterungen und die Kosten enthalten.

Bitte nutzen den Button oder das Kontaktanfrageformular.

Deutsche Vorsorgedatenbank Jens Schwinge

Erlaubt sei bitte auch der Hinweis, dass viele ältere Patientenverfügungen nach einer Gesetzesänderung nicht mehr akzeptiert werden, wenn die lebenserhaltenden Maßnahmen nicht konkret beschrieben sind!

Falls Sie bereits Dokumente erstellt haben:

Sind Sie wirklich sicher, dass diese rechtssicher und aktuell sind und jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden? Wir sind der Meinung, dass Sie hierbei nicht auf ein paar Euro schauen sollten, sondern dieses wichtige Thema abbinden!